Der Traum vom Wintergarten
Machen Sie ihn doch einfach wahr!
Viele Menschen träumen von einem Wintergarten. Das verstehen wir gut, denn ein Wintergarten erweitert den Wohnraum, macht unabhängig von Wind und Wetter und ist flexibel nutzbar. Mit unserer Erfahrung bleibt es nicht beim Traum – mit uns realisieren Sie Ihre Ideen schnell, zuverlässig und vor allem mit überschaubaren Kosten.
Eine überdachte Terrasse
Mehr Schutz vor Regen, Sonne und Wind.
Wenn es kein vollständig geschlossener Wintergarten sein soll, Sie aber trotzdem Schutz vor Sonne und Regen genießen möchten, ist eine überachte Terrasse die einfachste Lösung. Die Terrassenüberdachung kann die Fläche vollständig oder teilweise abdecken. Seiteneile für Wind- und Sichtschutz sowie vielfältige Sonnenschutzlösungen erhalten Sie ebenfalls von uns.
Hinweise für Bauherren
Worauf muss man bei der Wintergarten Planung achten?
Naturnahes Wohnen liegt im Trend, jedoch sind bei der Wintergarten Planung einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen. Neben der zur Verfügung stehenden Fläche und den persönlichen Vorlieben spielt das Budget eine wichtige Rolle. Die günstigste Lösung stellt die überdachte Terrasse dar, danach folgt der Kaltwintergarten. Ein Warmwintergarten ist, wegen der nötigen Wärmedämmung, meist deutlich teurer.
Warmwintergarten oder Kaltwintergarten
Worin unterscheiden sie sich?
Ein Kaltwintergarten ist unbeheizt und lädt dazu ein, den Frühling vorzuziehen und den Sommer zu verlängern. Da er unbeheizt ist, kann es in der kalten Jahreszeit manchmal frisch werden. In den meisten Fällen bleibt er aber frostfrei. Somit eignet sich ein Kaltwintergarten ideal, um frostempfindliche Pflanzen gut über den Winter zu bringen.
Eine bestehende Terrassenüberdachung kann einfach zum Kaltwintergarten erweitert werden. Auch Zwischenlösungen, wie ein Terrassendach mit Seitenteilen rechts und links, sind möglich.
Ein Warmwintergarten hingegen wird beheizt und ist somit ganzjährig nutzbar. Hier sind die gesetzlichen Anforderungen an Wärmedämmung und Beheizung zu berücksichtigen. Auch die baulichen Genehmigungsverfahren sind etwas anspruchsvoller.
Unbeheizte Wintergärten sind in den meistens Bundesländern nicht genehmigungspflichtig. Ein beheizter Wintergarten benötigt hingegen eine Baugenehmigung und unterliegt den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes.